Revision des Sexualstrafrechts : Herabsetzung des Schutzalters umstritten

Zum ersten sollte niemand für Handlungen bestraft werden, die lediglich gegen die moralischen Auffassungen anderer verstiessen / Zum zweiten sei berücksichtigt worden, dass eine Strafverfolgung bei den Betroffenen, Tätern wie Opfern, meist zu einer zusätzlichen Schädigung führe.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue Zürcher Zeitung (1984)
Ort / Verlag / Datum:31.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.54 Sexualverbrechen
343.2/.7 Strafrecht
343.87 Resozialisierung
Region:Schweiz
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Ablageschlagwort: 343.54 Sexualverbrechen Dokument Nr. A-403306 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage