Das besondere Gewaltverhältnis im Verwaltungsrecht
Es rechtfertigt Verwaltungsvorbehalte bei der Verwendung und Interpretation von Generalklauseln und bei den allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Es beeinflusst die Abgrenzung von Verwaltungsakten und Einzelweisungen und die Form des Rechtsschutzes.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 19)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.9 Verwaltungsrecht
34.03 Rechtsschutz 35.07 Verwaltung, öffentliche |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Es rechtfertigt Verwaltungsvorbehalte bei der Verwendung und Interpretation von Generalklauseln und bei den allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Es beeinflusst die Abgrenzung von Verwaltungsakten und Einzelweisungen und die Form des Rechtsschutzes. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |