Das besondere Gewaltverhältnis im Verwaltungsrecht

Es rechtfertigt Verwaltungsvorbehalte bei der Verwendung und Interpretation von Generalklauseln und bei den allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Es beeinflusst die Abgrenzung von Verwaltungsakten und Einzelweisungen und die Form des Rechtsschutzes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 19)
VerfasserIn: Ronellenfitsch, Michael
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.9 Verwaltungsrecht
34.03 Rechtsschutz
35.07 Verwaltung, öffentliche
Region:BRD
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