Erklärung eines vorzeitigen Austrittes : OGH 4 Ob 46/84 v.26.6.1984
Die Erklärung eines Arbeitnehmers, dass er nicht mehr kommen werde, kann nur dahin verstanden werden, dass er (ohne Geltendmachung wichtiger Gründe im Sinne des 26 AngG) vorzeitig austritt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Erklärung eines Arbeitnehmers, dass er nicht mehr kommen werde, kann nur dahin verstanden werden, dass er (ohne Geltendmachung wichtiger Gründe im Sinne des 26 AngG) vorzeitig austritt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |