Erklärung eines vorzeitigen Austrittes : OGH 4 Ob 46/84 v.26.6.1984
Die Erklärung eines Arbeitnehmers, dass er nicht mehr kommen werde, kann nur dahin verstanden werden, dass er (ohne Geltendmachung wichtiger Gründe im Sinne des 26 AngG) vorzeitig austritt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 05.10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
331.13 Kündigung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge | Dokument Nr. A-402705 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |