Die Herausnahme von Dienst-, Natural-und Werkswohnungen aus dem Mietrechtsgesetz

Zweckmässigerweise sollte also der Arbeitgeber für eine dem Arbeitnehmer überlassene Wohnung entweder überhaupt kein Entgelt verlangen, sondern allenfalls die echten Betriebskosten. Oder, wenn der Arbeitgeber schon Miete verlangt, dann kann sich diese gleich in der Höhe dessen bewegen, was für eine...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1983; Nr 2; S 76-84)
VerfasserIn: Wachter, Gustav
Ort / Verlag / Datum:10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.833 Dienstwohnung
347.62 Eherecht
331.23 Lohnformen
347.453 Mietrecht
331.833 Werkswohnung
351.778.542 Mieterschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.833 Dienstwohnung Dokument Nr. A-402574 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage