Die Haftung wegen Konkursverzögerung durch Kreditgewährung
Die Verzögerung der Konkurseröffnung kann Ersatzpflichten des Kreditgebers gegenüber den Altgläubigern auslösen. Neugläubigern haftet der Kreditgeber, wenn er den Kredit mit dem Ziel gewährt, dadurch andere über die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu täuschen und zur Kreditierung zu bewegen. Ansp...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1983; Nr 2; S 66-71)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.736 Konkursrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche 336.77 Kredite |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht | Dokument Nr. A-402572 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |