Die Haftung wegen Konkursverzögerung durch Kreditgewährung

Die Verzögerung der Konkurseröffnung kann Ersatzpflichten des Kreditgebers gegenüber den Altgläubigern auslösen. Neugläubigern haftet der Kreditgeber, wenn er den Kredit mit dem Ziel gewährt, dadurch andere über die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu täuschen und zur Kreditierung zu bewegen. Ansp...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1983; Nr 2; S 66-71)
VerfasserIn: Koziol, Helmut
Ort / Verlag / Datum:10.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.736 Konkursrecht
347.56 Haftpflicht, berufliche
336.77 Kredite
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.736 Konkursrecht Dokument Nr. A-402572 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage