Arbeitnehmerhaftung bei Unfall auf Umweg : Bundesarbeitsgericht v.21.10.1983

Die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer den Schaden in Ausführung einer betrieblichen Tätigkeit verursacht hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 29; S 1874-1876)
Ort / Verlag / Datum:20.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.048.5 Arbeitsweg
368.41 Unfallversicherung (SV)
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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