Der Franchisevertrag
Der Franchisevertrag ist ein besonderes Verfahren des Waren-bzw. Dienstleistungsvertriebs / Beide Vertragspartner sind Unternehmer, folglich ist zwischen ihnen das KSchG nicht anwendbar / Als Dauerschuldverhältnis hat der Franchisevertrag bestand-bzw. dienstvertragliche Elemente, beim Produktfranchi...
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Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 10; S 298-305)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 338.32 Franchising
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Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 10; S 298-305)
Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 10; S 298-305)