Der Franchisevertrag

Der Franchisevertrag ist ein besonderes Verfahren des Waren-bzw. Dienstleistungsvertriebs / Beide Vertragspartner sind Unternehmer, folglich ist zwischen ihnen das KSchG nicht anwendbar / Als Dauerschuldverhältnis hat der Franchisevertrag bestand-bzw. dienstvertragliche Elemente, beim Produktfranchi...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 10; S 298-305)
VerfasserIn: Schlemmer, Hansjörg
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.32 Franchising
Region:BRD
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Bestandshinweis

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Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 10; S 298-305)