23a AngG : OGH 4 Ob 190/82 v.18.10.1983

Der DN muss, falls der DG das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für den Abfertigungsanspruch gemäss 23a AngG bestreitet, das Vorliegen der Voraussetzungen des Pensionsanspruches und die erfolgte Antragstellung sowie Aufrechterhaltung des Antrages nachweisen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1984; Nr 5; S 189-196)
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
331.116 Kollektivverträge
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-400197 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage