23a AngG : OGH 4 Ob 190/82 v.18.10.1983
Der DN muss, falls der DG das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen für den Abfertigungsanspruch gemäss 23a AngG bestreitet, das Vorliegen der Voraussetzungen des Pensionsanspruches und die erfolgte Antragstellung sowie Aufrechterhaltung des Antrages nachweisen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1984; Nr 5; S 189-196)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht 331.116 Kollektivverträge 347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) | Dokument Nr. A-400197 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |