Rückwirken des Kündigungsschutzes nach dem Invalideneinstellungsgesetz : OGH 4 Ob 21/84 v.26.6.1984 / Einrechnungseinwand des Arbeitgebers
'Die Begünstigungen nach diesem Bundesgesetz werden mit dem Zutreffen der Voraussetzungen, frühestens jedoch mit dem 1. des Monates wirksam, in dem der Antrag eingebracht worden ist / Der OGH legt dem Arbeitgeber die Behauptungs-und Beweislast für das anderweitig durch den Arbeitnehmer verdient...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 25.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | 'Die Begünstigungen nach diesem Bundesgesetz werden mit dem Zutreffen der Voraussetzungen, frühestens jedoch mit dem 1. des Monates wirksam, in dem der Antrag eingebracht worden ist / Der OGH legt dem Arbeitgeber die Behauptungs-und Beweislast für das anderweitig durch den Arbeitnehmer verdiente Entgelt auf. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |