Rückwirken des Kündigungsschutzes nach dem Invalideneinstellungsgesetz : OGH 4 Ob 21/84 v.26.6.1984 / Einrechnungseinwand des Arbeitgebers

'Die Begünstigungen nach diesem Bundesgesetz werden mit dem Zutreffen der Voraussetzungen, frühestens jedoch mit dem 1. des Monates wirksam, in dem der Antrag eingebracht worden ist / Der OGH legt dem Arbeitgeber die Behauptungs-und Beweislast für das anderweitig durch den Arbeitnehmer verdient...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:25.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.6 Invalidenanstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-399738 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage