Urlaubsentschädigung für abgelaufene Urlaubsjahre auch bei Entlassung : AG Wien 5 Cr 87/84 v.12.9.1984
Bei einer fristlosten Entlassung steht hinsichtlich des Urlaubsrestes aus dem Urlaubsjahr, in das die Entlassung fällt, nach 10 UrlG eine Urlaubsabfindung zu / Für Resturlaube aus vorangegangen, vollendeten Urlaubsjahren steht jedoch eine Urlaubsentschädigung zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-399555 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |