Urlaubsentschädigung für abgelaufene Urlaubsjahre auch bei Entlassung : AG Wien 5 Cr 87/84 v.12.9.1984
Bei einer fristlosten Entlassung steht hinsichtlich des Urlaubsrestes aus dem Urlaubsjahr, in das die Entlassung fällt, nach 10 UrlG eine Urlaubsabfindung zu / Für Resturlaube aus vorangegangen, vollendeten Urlaubsjahren steht jedoch eine Urlaubsentschädigung zu.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Entlassung: Arbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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ARD Betriebsdienst (1984)
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