Urlaubsentschädigung für abgelaufene Urlaubsjahre auch bei Entlassung : AG Wien 5 Cr 87/84 v.12.9.1984

Bei einer fristlosten Entlassung steht hinsichtlich des Urlaubsrestes aus dem Urlaubsjahr, in das die Entlassung fällt, nach 10 UrlG eine Urlaubsabfindung zu / Für Resturlaube aus vorangegangen, vollendeten Urlaubsjahren steht jedoch eine Urlaubsentschädigung zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:28.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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ARD Betriebsdienst (1984)