Haager Übereinkommen über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht : OGH v.10.5.1983
Das Haager Übereinkommen ist auch dann anzuwenden, wenn der Verkehrsunfall sich in einem Land ereignet hat, das nicht Vertragsstaat ist / Die Schadenersatzansprüche eines auf einer Dienstfahrt mit einem in Österreich zugelassenen Kfz bei einem Unfall, an dem ein am Deliktsort (BRD) zugelassenes Kfz...
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Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1984; Nr 17/18; S 505-507)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.08 Verkehrsunfall
341.9 Privatrecht, internationales 351.83(094.5) ASVG 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
BRD |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Haager Übereinkommen ist auch dann anzuwenden, wenn der Verkehrsunfall sich in einem Land ereignet hat, das nicht Vertragsstaat ist / Die Schadenersatzansprüche eines auf einer Dienstfahrt mit einem in Österreich zugelassenen Kfz bei einem Unfall, an dem ein am Deliktsort (BRD) zugelassenes Kfz beteiligt ist, verletzten Beifahrers gegen den Lenker und den Haftpflichtversicherer des in Österreich zugelassenen Kfz sind nach deutschem Recht zu beurteilen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |