Haager Übereinkommen über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht : OGH v.10.5.1983

Das Haager Übereinkommen ist auch dann anzuwenden, wenn der Verkehrsunfall sich in einem Land ereignet hat, das nicht Vertragsstaat ist / Die Schadenersatzansprüche eines auf einer Dienstfahrt mit einem in Österreich zugelassenen Kfz bei einem Unfall, an dem ein am Deliktsort (BRD) zugelassenes Kfz...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1984; Nr 17/18; S 505-507)
Ort / Verlag / Datum:08.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:656.08 Verkehrsunfall
341.9 Privatrecht, internationales
351.83(094.5) ASVG
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
BRD
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Ablageschlagwort: 656.08 Verkehrsunfall Dokument Nr. A-398503 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage