Haager Übereinkommen über das auf Strassenverkehrsunfälle anzuwendende Recht : OGH v.10.5.1983
Das Haager Übereinkommen ist auch dann anzuwenden, wenn der Verkehrsunfall sich in einem Land ereignet hat, das nicht Vertragsstaat ist / Die Schadenersatzansprüche eines auf einer Dienstfahrt mit einem in Österreich zugelassenen Kfz bei einem Unfall, an dem ein am Deliktsort (BRD) zugelassenes Kfz...
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Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1984; Nr 17/18; S 505-507)
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Ort / Verlag / Datum: | 08.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 656.08 Verkehrsunfall
341.9 Privatrecht, internationales 351.83(094.5) ASVG 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
BRD |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 656.08 Verkehrsunfall | Dokument Nr. A-398503 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |