Chancengleichheit im Prüfungsverfahren : BVerwG v.16.1.1984
Der Grundsatz der Chancengleichheit ist verletzt, wenn ein Prüfling dadurch bevorzugt wird, dass der Prüfer in der Prüfung eine Aufgabe stellt, auf deren Lösung er den Prüfling durch privaten Nachhilfeunterricht besonders vorbereitet hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 19)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.27 Prüfungen: Schulwesen
342.722 Gleichheit: Grundrechte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 371.27 Prüfungen: Schulwesen | Dokument Nr. A-398487 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |