Chancengleichheit im Prüfungsverfahren : BVerwG v.16.1.1984

Der Grundsatz der Chancengleichheit ist verletzt, wenn ein Prüfling dadurch bevorzugt wird, dass der Prüfer in der Prüfung eine Aufgabe stellt, auf deren Lösung er den Prüfling durch privaten Nachhilfeunterricht besonders vorbereitet hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 19)
Ort / Verlag / Datum:10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.27 Prüfungen: Schulwesen
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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