Probleme bei der Firmierung der GmbH & Co

Aus dieser Celler Entscheidung, der eine Sachfirma zugrunde lag, folgt also, dass der nach Wegfall des Verwaltungs-Bestandteils verbleibende Firmennahme nicht etwa ein blosser Phantasiebegriff sein darf.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 27)
VerfasserIn: Wessel, Hanns Heinz
Ort / Verlag / Datum:30.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.114.4 GesmbH
347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.3 Kapitalgesellschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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