Zur Frage der Urheberrechtsschutzfähigkeit von Ausschreibungsunterlagen für den Bau einer Pipeline : Bundesgerichtshof v.29.3.1984

Die persönliche geistige Schöpfung muss bei wissenschaftlichen Schriftwerken - ebenso wie bei Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art nach 2 Abs.1 Nr.7 UrhG - in der individuellen Darstellung selbst, also in der Formgestaltung zum Ausdruck kommen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:28.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.78 Urheberrecht
72 Architektur
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.78 Urheberrecht Dokument Nr. A-398452 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage