Deklaratives Anerkenntnis : OGH v.4.10.1983, 4 Ob 119/83

Hier liegt also eine blosse Wissenserklärung des Schuldners über die (nach seiner Meinung) bestehende Rechtslage, somit ein Rechtsgeständnis, vor. Diese Erklärung ist im Rechtsstreit nur ein Beweismittel zugunsten des Bestehens der Forderung, das durch andere Beweise widerlegbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:26.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
347.4 Schuldrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein