Deklaratives Anerkenntnis : OGH v.4.10.1983, 4 Ob 119/83

Hier liegt also eine blosse Wissenserklärung des Schuldners über die (nach seiner Meinung) bestehende Rechtslage, somit ein Rechtsgeständnis, vor. Diese Erklärung ist im Rechtsstreit nur ein Beweismittel zugunsten des Bestehens der Forderung, das durch andere Beweise widerlegbar ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:26.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren
347.4 Schuldrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.94 Beweismittel: Zivilprozessverfahren Dokument Nr. A-398433 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage