Grundrechtsschutz im Gemeinschaftsrecht

Das BVerfG hat zwar den Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts auch vor deutschem Verfassungsrecht im Grundsatz anerkannt, allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Es hält sich für befugt und verpflichtet, die Anwendung von Gemeinschaftsrecht im Hoheitsbereich und durch die öffentliche Gewal...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 36)
VerfasserIn: Meier, Gert
Ort / Verlag / Datum:05.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
340.132 Rechtsangleichung
341.176 EG
347.991 Verwaltungsgerichtshof
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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