Grundrechtsschutz im Gemeinschaftsrecht
Das BVerfG hat zwar den Grundsatz des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts auch vor deutschem Verfassungsrecht im Grundsatz anerkannt, allerdings mit einer wichtigen Ausnahme: Es hält sich für befugt und verpflichtet, die Anwendung von Gemeinschaftsrecht im Hoheitsbereich und durch die öffentliche Gewal...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 36)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
340.132 Rechtsangleichung 341.176 EG 347.991 Verwaltungsgerichtshof |
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Ablageschlagwort: 342.7 Grundrechte | Dokument Nr. A-398309 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |