Keine Geldwertanpassung bei Absetzung für Abnutzung : VfGH b 36/80 v.25.11.1983

Keine Verfassungsbestimmung verpflichtet den Gesetzgeber, der Absetzung für Abnutzung die Wiederherstellungskosten zugrundezulegen oder die Berechnungsbasis der Entwicklung des Geldwertes ganz allgemein derart anzupassen, dass sie mit sinkendem Geldwert steigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:25.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.027 Abschreibung: Steuer
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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