Für den Abfertigungsanspruch gemäss 23 a Abs.1 Z.2 AngGes. genügt der Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen des Pensionsanspruches und der erfolgten Antragstellung auf Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension : OGH 4 Ob 190/82 v.18.10.1983

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:26.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer) Dokument Nr. A-398074 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage