Biennalsprung : LGfZRS 44 Cg 133/83 v.8.9.1983

Gem. 15 Abs.3 des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie steht dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht nur für die Einreihung in die Verwendungsgruppen zu, für ein weitergehendes Mitwirkungsrecht zur Entgeltgestaltung innerhalb der Verwendungsgruppen ist eine Rechtsgrundlage nicht ersic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:26.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.215.2 Lohnerhöhung
331.15 Mitbestimmung
331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.215.2 Lohnerhöhung Dokument Nr. A-398071 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage