Biennalsprung : LGfZRS 44 Cg 133/83 v.8.9.1983
Gem. 15 Abs.3 des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Industrie steht dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht nur für die Einreihung in die Verwendungsgruppen zu, für ein weitergehendes Mitwirkungsrecht zur Entgeltgestaltung innerhalb der Verwendungsgruppen ist eine Rechtsgrundlage nicht ersic...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1984; Nr 39)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.215.2 Lohnerhöhung
331.15 Mitbestimmung 331.77 Angestellte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.215.2 Lohnerhöhung | Dokument Nr. A-398071 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |