Amtshaftung für Notare
So ist dadurch aber ausdrücklich klargestellt, dass eine persönliche Ersatzpflicht des Notars besteht und für die Anwendung des AHG in diesem Bereich schon deshalb kein Raum bleibt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.961 Notare
347.513 Schadenersatz 35.075 Amtshaftung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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