Amtshaftung für Notare

So ist dadurch aber ausdrücklich klargestellt, dass eine persönliche Ersatzpflicht des Notars besteht und für die Anwendung des AHG in diesem Bereich schon deshalb kein Raum bleibt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 9)
VerfasserIn: Schauer, Martin
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.961 Notare
347.513 Schadenersatz
35.075 Amtshaftung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:So ist dadurch aber ausdrücklich klargestellt, dass eine persönliche Ersatzpflicht des Notars besteht und für die Anwendung des AHG in diesem Bereich schon deshalb kein Raum bleibt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog