Rechtsgrundlage für Anordnung zum 'Nachsitzen' in der Schule : VGH Bad.-Württ., v.12.4.1984

Nur eine Beschränkung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG), die auch aufgrund einer gesetzlichen Generalermächtigung angeordnet werden kann.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 9)
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.212 Schüler
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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