Rechtsgrundlage für Anordnung zum 'Nachsitzen' in der Schule : VGH Bad.-Württ., v.12.4.1984
Nur eine Beschränkung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG), die auch aufgrund einer gesetzlichen Generalermächtigung angeordnet werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1984; Nr 9)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.212 Schüler
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 371.212 Schüler | Dokument Nr. A-397902 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |