Das Verfassungsbild des Richters unter den Anforderungen der Gegenwart

Unabhängigkeit ist kein Privileg für ihren Träger, sondern eine Garantie für den Recht und Wahrheit suchenden Bürger. Stärkung der Autonomie ist nicht ein Spekulieren mit Standesvorzügen, sondern institutionelle Sicherung der Unabhängigkeit.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung (1984; Nr 9; S 194-198)
VerfasserIn: Novak, Richard
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
342.33 Gewaltenteilung
340.131 Rechtsstaat
Region:Österreich
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