Die Einführung eines Einheitsrechtsmittels und der Dreiinstanzlichkeit de lege ferenda

Für beide Verfahrensarten müsste ein einheitliches Rechtsmittel vorgesehen werden, wobei eine Anfechtung der Beweiswürdigung in Senatssachen - wie bisher - ausgeschlossen sein sollte.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1984; Nr 15/16; S 405-413)
VerfasserIn: Wegscheider, Herbert
Ort / Verlag / Datum:11.08.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.1 Strafprozessordnung
34.038 Rechtsmittel
Region:Österreich
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