Voraussetzungen für die Einordnung in Beschäftigungsgruppe 4 nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte : AG Wien 6 Cr 336/83 v.17.1.1984

Filialleiter, die in ihrer Tätigkeit die kaufmännische Disposition übertragen bekommen, sind höher einzustufen als andere Arbeitnehmer, bei denen dies nicht der Fall ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:18.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Filialleiter, die in ihrer Tätigkeit die kaufmännische Disposition übertragen bekommen, sind höher einzustufen als andere Arbeitnehmer, bei denen dies nicht der Fall ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog