Voraussetzungen für die Einordnung in Beschäftigungsgruppe 4 nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte : AG Wien 6 Cr 336/83 v.17.1.1984
Filialleiter, die in ihrer Tätigkeit die kaufmännische Disposition übertragen bekommen, sind höher einzustufen als andere Arbeitnehmer, bei denen dies nicht der Fall ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte | Dokument Nr. A-396949 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |