Voraussetzungen für die Einordnung in Beschäftigungsgruppe 4 nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte : AG Wien 6 Cr 336/83 v.17.1.1984

Filialleiter, die in ihrer Tätigkeit die kaufmännische Disposition übertragen bekommen, sind höher einzustufen als andere Arbeitnehmer, bei denen dies nicht der Fall ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:18.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.77 Angestellte Dokument Nr. A-396949 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage