Neu: Sonderkarenzurlaubsgeld für alleinstehende Beamtinnen

Die neue Regelung, durch die die bisherige Schlechterstellung der Beamtinnen gegenüber den Vertragsbediensteten beseitigt wird, soll es alleinstehenden Beamtinnen künftig ermöglichen, ohne finanzielle Schwierigkeiten ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr zu Hause zu betreuen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1984)
Ort / Verlag / Datum:06.10.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
35.08 Dienst, öffentlicher
35.084 Beamte
362.177 Sozialhilfe: Mütter, uneheliche
331.817.8 Karenzurlaub
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.173 Karenzgeld Dokument Nr. A-396219 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage