Zur Beitrags-und Lohnsteuerpflicht von Schadenersatzleistungen

Eine AG-Leistung ist nämlich nur dann steuerpflichtig, wenn sie als Einnahme 'im Rahmen der Einkunftsart' zufliesst / Schadenersatzleistungen der genannten Art sind jedoch weder als unmittelbarer Ertrag der geschuldeten Arbeitskraft anzusehen, noch beruhen sie auf dem Dienstverhältnis.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 9)
VerfasserIn: Mazal, Wolfgang
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
336.2 Lohnsteuer
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
331.23 Lohnformen
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-396184 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage