Zur Beitrags-und Lohnsteuerpflicht von Schadenersatzleistungen
Eine AG-Leistung ist nämlich nur dann steuerpflichtig, wenn sie als Einnahme 'im Rahmen der Einkunftsart' zufliesst / Schadenersatzleistungen der genannten Art sind jedoch weder als unmittelbarer Ertrag der geschuldeten Arbeitskraft anzusehen, noch beruhen sie auf dem Dienstverhältnis.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
336.2 Lohnsteuer 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 331.23 Lohnformen |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-396184 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |