Gesetzlicher Unterhalt bei eigenen Einkünften des geschiedenen Ehegatten

In einem Erk aus jüngerer Zeit ist der VwGH von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegangen und hat bei eigenen Einkünften der geschiedenen Ehegattin den Unterhalt wie in aufrechter Ehe nach der 40%-Regel berechnet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984; Nr 9)
VerfasserIn: Kohler, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.615 Unterhaltspflicht
347.627 Ehescheidung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.615 Unterhaltspflicht Dokument Nr. A-396183 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage