Konkurrenzklausel bei Arbeitern : LG Wien 44 Cg 103/84 v.9.7.1984

Bei einem Personalverleiher ist zu berücksichtigen, dass die Schutzwürdigkeit des Arbeiters unterschiedlich ist, je nach Art und Weise wie das Arbeitsverhältnis beendet worden ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:28.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.79 Leihpersonal
331.116 Leiharbeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.79 Leihpersonal Dokument Nr. A-396179 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage