Auslegung des Begriffes 'Normallohn' : OGH 4 Ob 57, 58, 59/84 v.5.6.1984

Der Normallohn ISd 10 Abs.2 AZG umfasst grundsätzlich auch alle jene Entgeltbestandteile, die der Arbeitnehmer für die während der normalen Arbeitszeit erbrachte Arbeitsleistung zu erhalten hat, nicht jedoch Aufwandsentschädigungen und ausserordentliche Entgeltbestandteile.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984)
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Normallohn ISd 10 Abs.2 AZG umfasst grundsätzlich auch alle jene Entgeltbestandteile, die der Arbeitnehmer für die während der normalen Arbeitszeit erbrachte Arbeitsleistung zu erhalten hat, nicht jedoch Aufwandsentschädigungen und ausserordentliche Entgeltbestandteile.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog