Auslegung des Begriffes 'Normallohn' : OGH 4 Ob 57, 58, 59/84 v.5.6.1984
Der Normallohn ISd 10 Abs.2 AZG umfasst grundsätzlich auch alle jene Entgeltbestandteile, die der Arbeitnehmer für die während der normalen Arbeitszeit erbrachte Arbeitsleistung zu erhalten hat, nicht jedoch Aufwandsentschädigungen und ausserordentliche Entgeltbestandteile.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.23 Lohnformen
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.23 Lohnformen | Dokument Nr. A-395917 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |