Auslegung des Begriffes 'Normallohn' : OGH 4 Ob 57, 58, 59/84 v.5.6.1984

Der Normallohn ISd 10 Abs.2 AZG umfasst grundsätzlich auch alle jene Entgeltbestandteile, die der Arbeitnehmer für die während der normalen Arbeitszeit erbrachte Arbeitsleistung zu erhalten hat, nicht jedoch Aufwandsentschädigungen und ausserordentliche Entgeltbestandteile.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1984)
Ort / Verlag / Datum:09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.23 Lohnformen
331.81(094.5) Arbeitszeitgesetz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.23 Lohnformen Dokument Nr. A-395917 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage