Unzulässige Betriebsratskündigung : VGH 83/01/0019 v.14.12.1983

Voraussetzung für die Zustimmung zur Kündigung nach 121 Z.1 ArbVG ist unter anderem, dass der Betriebsinhaber den Nachweis erbringt, dass er das betroffene Betriebsratsmitglied trotz dessen Verlangens an einem anderen Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:14.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Voraussetzung für die Zustimmung zur Kündigung nach 121 Z.1 ArbVG ist unter anderem, dass der Betriebsinhaber den Nachweis erbringt, dass er das betroffene Betriebsratsmitglied trotz dessen Verlangens an einem anderen Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigen kann.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog