Unzulässige Betriebsratskündigung : VGH 83/01/0019 v.14.12.1983

Voraussetzung für die Zustimmung zur Kündigung nach 121 Z.1 ArbVG ist unter anderem, dass der Betriebsinhaber den Nachweis erbringt, dass er das betroffene Betriebsratsmitglied trotz dessen Verlangens an einem anderen Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigen kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:14.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-395717 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage