Risiko des Arbeitnehmers bei Verlust von Vorschüssen und Reiseschecks : LG Wien 44 Cg 112/84 v.2.7.1984

Hat der Arbeitnehmer am Tag nach dem Diebstahl die Nummern der gestohlenen Reiseschecks mittels Fernschreibens dem Arbeitgeber bekanntgegeben und um Sperre ersucht, so war der Gegenwert dieser Schecks auf den vom Arbeitnehmer empfangenen Vorschuss nicht anzurechnen, wenn diese Sperre rechtzeitig vor...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:14.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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