Zur Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Um seiner Mitteilungspflicht im Anhörungsverfahren zu genügen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat von den Auswirkungen unterrichten, die die häufigen krankheitsbedingten Ausfallzeiten auf den Betriebsablauf haben und welche wirtschaftlichen Belastungen sie hervorrufen. Ferner hat er den Betriebsra...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 36; S 1878-1881)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand 331.15 Betriebsverfassung 331.15 Mitbestimmung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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