Zur Anhörung des Betriebsrats bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

Um seiner Mitteilungspflicht im Anhörungsverfahren zu genügen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat von den Auswirkungen unterrichten, die die häufigen krankheitsbedingten Ausfallzeiten auf den Betriebsablauf haben und welche wirtschaftlichen Belastungen sie hervorrufen. Ferner hat er den Betriebsra...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 36; S 1878-1881)
VerfasserIn: Schumann, Hans-Heinrich
Ort / Verlag / Datum:07.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
331.15 Betriebsverfassung
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-395454 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage