Weitergabe gespeicherter Daten durch Auskunftei an Dritte: Anspruch des Betroffenen auf Bekanntgabe des Datenempfängers : Bundesgerichtshof v.22.5.1984

Ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis personenbezogener Daten eines anderen kann immer nur dann und nur insoweit vorliegen, als die Kenntnis für die vom Empfänger beabsichtigten Ziele und Zwecke erforderlich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 36)
Ort / Verlag / Datum:07.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
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34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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