Weitergabe gespeicherter Daten durch Auskunftei an Dritte: Anspruch des Betroffenen auf Bekanntgabe des Datenempfängers : Bundesgerichtshof v.22.5.1984
Ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis personenbezogener Daten eines anderen kann immer nur dann und nur insoweit vorliegen, als die Kenntnis für die vom Empfänger beabsichtigten Ziele und Zwecke erforderlich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1984; Nr 36)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.09.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
659.2 Auskünfte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz | Dokument Nr. A-395452 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |