Entlohnung von Reisezeiten als Arbeitszeit : OGH 4 Ob 49/84 v.5.6.1984 / Vereinbarung über Zeitausgleich

Dienstreisen sind grundsätzlich Arbeitsleistungen / Da die Intensität der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers auf einer Dienstreise regelmässig geringer als bei der eigentlichen Arbeitsleistung ist, können jedenfalls rechtswirksam (kollektiv-und einzelvertraglich) Vereinbarungen getroffen werden, dass...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:04.09.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.82F Dienstreisen
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.82F Dienstreisen Dokument Nr. A-395224 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage